Kosten

Kosten

Wir werden in der Regel aufgrund einer Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen tätig. Diese stellen nach einer entsprechenden Diagnostik folgende Ärzte aus:

  • Hausärzte
  • Kinderärzte
  • Kieferorthopäden und Zahnärzte
  • Hals-, Nasen-, Ohrenärzte
  • Internisten
  • Phoniater
  • Neurologen

Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse oder privat.

Logopädische Behandlungen sind bis zum 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei.
Danach kann im Bedarfsfall eine Befreiung beantragt werden.