Kosten
Wir werden in der Regel aufgrund einer Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen tätig. Diese stellen nach einer entsprechenden Diagnostik folgende Ärzte aus:
- Hausärzte
- Kinderärzte
- Kieferorthopäden und Zahnärzte
- Hals-, Nasen-, Ohrenärzte
- Internisten
- Phoniater
- Neurologen
Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse oder privat.
Logopädische Behandlungen sind bis zum 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei.
Danach kann im Bedarfsfall eine Befreiung beantragt werden.